Eickhoff 3D-Lastring
Für
das sichere Heben, Ziehen oder anderweitige Fortbewegen
von Lasten ist es erforderlich, an allen technischen Erzeugnissen,
die nicht von Hand bewegt oder transportiert werden können,
entsprechende Anschlagpunkte vorzusehen (EN DIN 31000).
Diese Forderungen erfüllen weder Ringschrauben (EN
DIN 580) noch Ringmuttern (EN DIN 582).
Deshalb sind sie als Anschlagpunkte nicht zugelassen.
Der von Eickhoff entwickelte 3D-Lastring in H 8-Kettenqualität
( 6 Versionen mit Tragfähigkeiten von 1000 bis 8000
kg ) erfüllt die Anforderungen der DIN-Normen 5687,
5688 und der RAG-Norm 726410.
Er
kann sowohl in Sacklochbohrungen eingeschraubt als auch
mit zusätzlicher Sechskantmutter (Mindestgüte
12) für Durchgangsbohrungen bei einer minimalen Wandstärke
von 10 mm (abhängig von der Tragkraft) verwendet werden.
Jeder Anschlagpunkt nimmt die zugehörige Last mit
4facher Sicherheit gegen Bruch in den zulässigen Belastungsrichtungen
auf. Durch seine dreh- (360°) und schwenkbare (180°) Ausführung
passt er sich automatisch der Zugrichtung an. Prüfzeugnisse
des deutschen Bergbaus (RAG) – zwei 3D-Lastringe waren im
Untertagebereich 379 Tage = 9096 Stunden dem Grubenwasser
und dem Wetterstrom bei einer Temperatur von ca. 31°C ausgesetzt
– und der Westfälischen Berggewerkschaftskasse (DMT)
unterstreichen die universelle Einsatzmöglichkeit des 3D-Lastringes
als Anschlagpunkt für den Transport, bei der Montage, Demontage
sowie Fertigung großer und schwerer Teile. Patentschutz
unter Nr. DE-PS 3204930 erteilt.
Ansprechpartner:
Herr Benedikt Badziong
Phone: +(49)234-975 2458
Fax: +(49)234-975 2579
Mail: b.badziong@eickhoff-bochum.de
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